Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Ausschließliche Geltung der AGB
    Sämtliche Verträge mit LogoWaffel kommen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Der Käufer erkennt diese Bedingungen spätestens durch jede Art der Auftragserteilung oder mit Annahme der Lieferung an. Sie behalten auch während der gesamten Geschäftsverbindung Geltung, wenn nicht eine schriftliche Änderung erfolgt. Nur von uns schriftlich bestätigte Abänderungen sind bindend. 
  2. Preise
    Alle Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich grundsätzlich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Versicherung, Fracht und Verpackung; sie gelten frei ab Lager, bzw. ab unseren Lieferanten. Die Preise sind freibleibend und ergeben sich aus der jeweiligen aktuellen Preisliste. Diese kann ohne besondere Ankündigung geändert werden.
  3. Zustandekommen des Vertrages
    Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden tritt ausschließlich nach Angebotsannahme durch den Käufer in Kraft. Unser Vertragsangebot ist mit Absendung des Angebots für 2 Wochen bindend. Ergänzungen, Änderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Außerdem behalten wir uns technisch erforderliche oder für die Formgebung notwendige Änderungen vor. LogoWaffel steht nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein.
  4. Verpackung
    Die bestellte Ware wird in handelsüblicher Weise nach unserem Ermessen verpackt. Die Verpackung wird billigst berechnet und nicht zurückgenommen.
  5. Lieferung, Lieferkosten
    Die Lieferung erfolgt von unserem Lager, die Wahl eines Zustellers behalten wir uns vor. Die Lieferkosten übernimmt der Besteller. Ab einem Bestellwert von € 900,- liefern wir frei Haus innerhalb von Deutschland. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ihrer Auslieferung, spätestens aber mit Verlassen des Werkes / Lagers, auf den Besteller über.
  6. Lieferzeit, höhere Gewalt
    Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2-3 Wochen. Sie werden von uns über den genauen Liefertermin in Kenntnis gesetzt. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind nicht bindend. Eine Lieferfrist beginnt mit dem Vorliegen aller Unterlagen und nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Als eingehalten gilt sie, wenn die Ware das Werk/Lager bis Ende der Lieferfrist verlassen hat oder die Versandbereitschaft bis dahin vorliegt. Voraussetzung dafür ist die ordnungsgemäße und rechtzeitige Belieferung unserer Vorlieferanten.
    Wenn die Erfüllung der Lieferfrist durch unvorhersehbare Umstände gehindert wird (z. B. durch Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, usw.), so verlängert sich die Lieferfrist. Dies gilt auch, wenn die genannten Umstände bei unserem Vorlieferanten eintreten sollten.
    Unsere Lieferverpflichtung verfällt, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt (s.o.) unmöglich gemacht wird. Sollte sich die Lieferzeit aus oben genannten Gründen, ohne unser Eigenverschulden, verlängern, so hat der Besteller keine Schadenersatzansprüche. Sollten oben genannte, unvorhersehbare Umstände beim Besteller eintreten, so gelten auch für seine Abnahmeverpflichtung die gleichen Regeln.
    Die Nichteinhaltung von Lieferfristen berechtigt den Besteller erst dann zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte, wenn er dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Fristsetzung beim Verkäufer. Teillieferungen sind in jeglicher Art zulässig. Eine erneute Fristsetzung nach einer Teillieferung ist zwingend notwendig.
  7. Sonderkosten
    Für einen Auftragswert unter € 50,- wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5.- + MwSt. erhoben. Für Kostenvoranschläge verbunden mit CAD-Vorentwürfen erheben wir eine Gebühr von € 150,- + MwSt. bei Nichtzustandekommen des Auftrages.
  8. Fälligkeit, Zahlung und Aufrechnung
    Die Zahlung erfolgt per Nachnahme, Vorkasse (Überweisung), oder Einzugsermächtigung. Lieferung gegen Rechnung ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlich die Zahlung per Bankeinzug möglich. Nach vorheriger schriftlicher Absprache sind jedoch auch andere Zahlungswege möglich.
    Wenn Sie innerhalb von acht Tagen ab Fälligkeit zahlen, so gewähren wir 2 % Skonto. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. 30 Tage ab Rechnungszugang berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz nach § l des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09. Juni 1998.
    Bei Neukunden erlauben wir uns, die Ware nur nach einer Vorauskasse von 50% des Bestellwertes zu versenden. Die Kreditwürdigkeit unserer Besteller setzen wir bei der Annahme von Aufträgen voraus. Sollten Gründe bekannt werden, die Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers geben, z. B. Vergleichs- oder Insolvenzverfahren, Zahlungseinstellung o. ä., steht uns das Recht zu, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten. Hieraus können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Besteller wird jedoch nicht seiner Verpflichtungen aus dem von uns bereits erfüllten Teil des Vertrages entbunden.
    Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen, stehen dem Käufer nicht zu.
  9. Rückgaberecht
    Ungenutzte Geräte in Originalverpackung werden innerhalb von zehn Tagen ab Lieferdatum zurückgenommen. Die Rücksendung erfolgt für uns kostenfrei. Für die Rücknahme wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 % des Listenpreises in Rechnung gestellt.
  10. Eigentumsvorbehalt
    Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
    Der Besteller hat das Recht auf Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller ist zur Einziehung dieser Forderung solange berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen den Drittschuldner bekanntzugeben und diesem die Abtretung anzuzeigen. Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen.
    Wird die gelieferte Ware verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden, so erlischt unser Eigentumsvorhalt dadurch nicht, sondern wir werden Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Ware.
    Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren weiter veräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware.
    Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die daraus abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Wir verpflichten uns, dem Besteller nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherungen auf Verlangen und nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als der Wert zu sichernden Forderungen um 20 % überschritten wird.
  11. Gewährleistung, Untersuchungspflicht, Haftung
    Wir stehen für Mängel bei Lieferungen an Unternehmer, die bei Gefahrenübergang an der Ware vorhanden sind, während einer Gewährleistungszeit von zwölf Monaten für alle Waren und für elektrische Einbauteile gemäß den nachstehenden Regeln ein. Gewährleistungsfristen, die darüber hinausgehen, müssen separat schriftlich vereinbart werden.
    Ein von uns zu vertretender Mangel wird nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung behoben.Bei Lieferungen an Privatkunden für den Eigengebrauch wird eine Gewährleistungszeit von 24 Monaten vereinbart. Für diesen Fall gelten im Übrigen die gesetzlichen Regeln.
    Unverzüglich nach Erhalt der Ware muss der Besteller diese auf ihre Mangelfreiheit untersuchen. Fehlerhafte Ware darf nicht weiterverarbeitet werden. Für Mängel, die durch falsche Handhabung des Bestellers, übermäßige Belastung, Einwirkung von Hitze oder Kälte, Unterlassen von notwendiger Schmierung, von chemischer, elektro-chemischer oder elektrischer Einwirkung und mangelnder Wartung (wie Ersatz von Verschleißteilen) o. ä. entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung.
    Die Ansprüche werden grundsätzlich durch Begutachtung des Gerätes in unserem Werk geprüft. Die Einsendung von defekten Geräten erfolgt ausschließlich nach Absprache mit uns und durch ein von uns zu bestimmendes Transportunternehmen. Bei Kleingeräten kann die Rücklieferung per Post erfolgen. Wenn wir Mängel nicht innerhalb einer vom Besteller gesetzten Nachfrist, im Regelfall mindestens von sechs Wochen, nachbessern oder Ersatz liefern, hat der Besteller ein Rücktrittsrecht.
    Sollte nach Absprache mit uns ein Gerät vor Ort repariert werden, so vergüten wir die dafür entstehenden Kosten gegen Nachweis/Rechnung bis zu € 50,- netto. Notwendige Ersatzteilbestellungen sind grundsätzlich mit der Gerätenummer und mit Verkaufsdatum/Rechnungsdatum zu versehen, die ausgewechselten Originalteile werden unser Eigentum und sind an uns zurückzusenden.
    Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten in unserem Hause haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen ergeben. Mängel eines Teils der Ware berechtigen den Besteller nicht, die gesamte Ware zu beanstanden. Im übrigen werden sämtliche Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes. Ist der Käufer Vollkaufmann, ist Erfüllungsort für sämtliche Leistungsverpflichtungen wie auch Gerichtsstand (auch bei Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse) für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt rumänisches Recht.
  13. Salvatorische Klausel
    Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.

LogoWaffel, Sept. 2023